BverfG stärkt Rundfunkfreiheit
BverfG stärkt Rundfunkfreiheit
Das Bundesverfassungsgericht hat die Durchsuchung eines Rundfunksenders und die Sicherstellung von Redaktionsunterlagen als verfassungswidrig erklärt. Damit werde gegen die grundgesetzliche Rundfunkfreiheit verstoßen, entschied das höchste Gericht in Karlsruhe.
Die Polizei hatte die Räume eines Lokalsenders durchsucht, der im Jahr 2003 einen Beitrag über angebliche Übergriffe von Polizeibeamten bei einer Demonstration gesendet hatte. Der Moderator spielte darin Mitschnitte von Telefongesprächen zwischen der Polizei und einem Mitarbeiter des Senders vor.
(Quelle: ARD-Text)
