Geld für Sex = Beleidigung
Geld für Sex = Beleidigung
Das Angebot "Geld für Sex" ist eine Beleidigung. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor. Hintergrund ist der Fall eines 46-Jährigen, der einer 18-Jährigen ein solches Angebot machte. Der Angeklagte habe damit zum Ausdruck gebracht, dass die Frau käuflich wie eine Prostituierte sei, hieß es.
In 1.Instanz hatte das Landgericht den Mann wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Dagegen hatte der 46-Jährige Revision mit Verweis auf einen anderen Fall eingelegt. Dieser sei aber anders gelagert. (AZ: 1 Ss 204/10)
(Quelle: ARD-Text)
