Kein Konto für Internet-Abzocker
Kein Konto für Internet-Abzocker
Sparkassen können nicht verpflichtet werden, für zwielichtige Firmen Konten einzurichten und zu führen. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt im Fall eines Inkasso-Büros entschieden, das für mutmaßliche Internet Abzocker tätig ist, die ihre Kunden mit versteckten Preishinweisen in sogenannte Abo-Fallen locken. (AZ:1 K 1711/10)
Die Frankfurter Sparkasse unterliege zwar der öffentlichrechtlichen Pflicht zur Gleichbehandlung und könne daher Konto-Eröffnungsanträge nur aus wichtigen Gründen ablehnen. Dies sei im vorliegenden Fall gegeben, so die Richter.
(Quelle: ARD-Text)
