Vorsicht bei Gewinnspielen

Vorsicht bei Gewinnspielen

Nach vielen Verbraucher-Beschwerden über Werbeanrufe für Gewinnspiele - mit teuren Folgen - hat die Bundesnetzagentur nun die Konsumenten gestärkt: Die Telekom und das Unternehmen telomax dürfen Entgelte für Drittfirmen - es geht um rechtswidrig beworbene Gewinnspiel-Eintragsdienste - nicht mehr über die Telefonrechnung verlangen.

Dieses Verbot gilt rückwirkend ab dem 30.März 2010. Wer als Verbraucher von der Telekom bereits derartige Rechnungen für Gewinnspiel-Eintragsdienste erhalten hat, braucht sie laut Netzagentur definitiv nicht zu zahlen.

(Quelle: ARD-Text)