Urteil zur Elterngeld-Berechnung
Urteil zur Elterngeld-Berechnung
Bei der Berechnung des Elterngeldes müssen Lohnersatzleistungen wie Streikgeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld I nicht berücksichtigt werden. Das stellte das Bundessozialgericht in Kassel mit drei Urteilen klar.
Der Gesetzgeber habe sich mit der Entscheidung, das Elterngeld eng am Erwerbseinkommen zu bemessen, im Rahmen seines Gestaltungsspielraums bewegt, begründete das der 10.Senat. Die Kläger hatten Verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes und gegen den Schutz von Ehe und Familie geltend machen wollen.
(Quelle: ARD-Text)
