Funkmast nahe Wohnhaus rechtswidrig

Funkmast nahe Wohnhaus rechtswidrig

Ein 25 m hoher Bahnfunkmast darf neben einem Wohnhaus nur dann genehmigt werden, wenn zuvor alternative Standorte geprüft worden sind. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden. Es gab der Klage von Hauseigentümern in Kaiserslautern recht. Diese fühlten sich durch einen Sendemast, der von der Deutschen Bahn Netz AG auf einem Nachbargrundstück errichtet worden war, "optisch bedrängt".

Sie waren der Ansicht, der Mast könne auch etwas entfernt auf einem bahneigenen Grundstück aufgestellt werden.

(Quelle: ARD-Text)