Keine Versetzung in Elternzeit

Keine Versetzung in Elternzeit

Eine Mutter in Elternzeit mit nur zwei Bürotagen in der Woche darf nicht gegen ihren Willen ins Ausland geschickt werden. Dies komme einer Strafversetzung gleich, heißt es in einem Eilentscheid des Landesarbeitsgerichts in Frankfurt/ Main. (AZ: 13 SaGa 1934/10)

Geklagt hatte eine 39-Jährige, die in der Elternzeit an drei Tagen von zu Hause und zwei Tage im Büro arbeiten sollte. Später erhielt die Mutter einer einjährigen Tochter die Mitteilung, das Büro sei geschlossen und sie müsse zwei Tage die Woche in der Konzernzentrale in London arbeiten. Dagegen klagte sie.

(Quelle: ARD-Text)