Haftstrafe - Schulpflicht verletzt
Haftstrafe - Schulpflicht verletzt
Weil sie ihren Sohn häufig nicht zur Schule schickte, muss eine Mutter für sechs Monate ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte in letzter Instanz zwei vorangegangene Urteile, wie das Gericht mitteilte. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Da mildere Strafen nichts bewirkt hatten, war die Frau vom Amtsgericht Lampertheim und vom Landgericht Darmstadt wegen "hartnäckigen Entziehens" ihres Kindes von der Schulpflicht zur gesetzlich möglichen Höchststrafe verurteilt worden.
(Quelle: ARD-Text)
