Lehrer - Keine Aufwandsentschädigung
Lehrer - Keine Aufwandsentschädigung
Lehrer können sich die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht von ihrem Arbeitgeber erstatten lassen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in entschieden und damit die Klage eines Gesamtschullehrers aus Niedersachsen zurückgewiesen (AZ.: 9 AZR 14/10).
Der Lehrer für Mathematik, Biologie und Chemie hatte von seinem Arbeitgeber, dem Land Niedersachsen, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 120 Euro monatlich für die Nutzung seines häuslichen Arbeitszimmers verlangt. Er müsse dort die erforderlichen Vor- und Nachbereitungen machen, so der Lehrer.
(Quelle: ARD-Text)
