Netzsperren - Beschwerde gescheitert
Netzsperren - Beschwerde gescheitert
Eine Verfassungsbeschwerde gegen das umstrittene Gesetz zu Internet-Sperren gegen Kinderpornografie ist gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Beschwerde von Internet-Aktivisten des "Arbeitskreis Zensur" für unzulässig. Sie genüge nicht den Mindestanforderungen für die Begründung einer Verfassungsbeschwerde. Auch hätte zuerst vor einem einfachen Gericht geklagt werden müssen. (AZ: 1 BvR 508/11)
Vergangene Woche hatte sich das Kabinett darauf geeinigt, dass Kinderporno-Seiten künftig gelöscht und nicht gesperrt werden.
(Quelle: ARD-Text)
