Berufliche Internetkosten absetzbar

Berufliche Internetkosten absetzbar

Wer aus beruflichen Gründen vom Privatgerät aus telefoniert, kann die Kosten steuerlich geltend machen, ohne weitere Nachweise mit einer Pauschale von 20 % der Kosten, maximal 20 Euro im Monat.

Nach einem Bericht der Internetseite steuerrat24.de gilt jedoch etwas anderes, wenn die Internetkosten separat ausgewiesen werden. Die Kosten können dann zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden: mit einem beruflichen Anteil von 50 %. Eine entsprechende Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts wurde jetzt vom Bundesfinanzhof (AZ: VI B 18/10) bestätigt.

(Quelle: ARD-Text)