GH-Urteil zu Ebay-Konten

GH-Urteil zu Ebay-Konten

Ebay-Kunden haften nicht, wenn jemand anderes unter ihrem Namen Angebote ins Internet stellt. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil. Demnach muss es sich der Inhaber eines Ebay-Kontos nicht zurechnen lassen, wenn jemand ohne sein Wissen unbefugt das Konto für eine Internet-Auktion nutzt. (AZ: VIII ZR 289/09)

Auf dem Ebay-Konto einer Frau war eine Gastronomie-Einrichtung im Wert von mehr als 30.000 Euro zur Versteigerung eingestellt worden. Ihr Ehemann habe dies ohne ihr Wissen getan, sagte die Frau. Laut BGH haftet sie nicht dafür.

(Quelle: ARD.Text)