Handys entsperrt -Haft auf Bewährung

Handys entsperrt -Haft auf Bewährung

Wegen gewerbsmäßiger Entfernung der Bindung an einen bestimmten Mobilfunk-Anbieter (Simlock) bei Handys ist ein 35-Jähriger in Göttingen zu 7 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht befand, die Entsperrung sei eine "Fälschung beweiserheblicher Daten" und damit strafbar.

Mobilfunkanbieter richten die Sperre beim Abschluss eines Nutzervertrags ein und verhindern damit die Verwendung in anderen Mobilfunknetzen zu günstigeren Konditionen. Nach Gerichtsangaben ist das Urteil eines der ersten zur weit verbreiteten Simlock-Entsperrung.

(Quelle: ARD-Text)