Keine Videos bei Pauschalverdacht

Keine Videos bei Pauschalverdacht

Ein Verdacht auf Abrechnungsfehler rechtfertigt keine heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz. Die entstandenen Aufnahmen zählen daher nicht als Beweismittel, wie das Arbeitsgericht Düsseldorf in zwei Verfahren entschied (AZ: 11 Ca 7326/10 und 9 BV 183/10).

In beiden Fällen ging es um die Kündigung von Mitarbeitern im Ausschank eines Brauhauses. Der Arbeitgeber warf ihnen vor, nicht korrekt abgerechnet zu haben und machte heimlich Videos. Diese könnten nur zugelassen werden, wenn es einen konkreten Verdacht gebe, so die Richter.

(Quelle: ARD-Text)