Urteil - Keine Gebühren bei Darlehen
Urteil - Keine Gebühren bei Darlehen
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat Banken untersagt, Bearbeitungsgebühren für Darlehensverträge zu erheben. Entsprechende Klauseln, dass Kunden zwei Prozent aus dem Darlehensvertrag, mindestens jedoch 50 Euro als Bearbeitungsgebühr bezahlen müssen, sind damit unwirksam. Az.: 17 U 192/10.
Nach Auffassung des OLG sind die Klauseln nicht transparent. Es sei für die Kunden nicht ersichtlich, wann die Gebühren anfallen. Außerdem dürfe der Kunde nicht dafür zur Kasse gebeten werden, dass die Bank seine Bonität prüfe. Das Gericht ließ Revision zu.
(Quelle: ARD-Text)
