Ebay - Urteil zu gestoppter Auktion
Ebay - Urteil zu gestoppter Auktion
Ein Anbieter bei Ebay, dem sein Artikel gestohlen wird, darf die Auktion beenden und muss keinen Schadensersatz leisten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. (AZ: VIII ZR 305/10)
Die Richter verwiesen auf eine Ebay-Webseite mit Hinweisen zum Aktionsablauf. Dort stehe, dass der Verlust eines angebotenen Artikels dazu berechtigt, die Versteigerung abzubrechen. Damit wies der BGH die Klage eines Mannes zurück, der Höchstbietender für eine gebrauchte Digitalkamera war, als die Auktion nach einem Diebstahl der Kamera vorzeitig beendet wurde.
(Quelle: ARD-Text)
