Initiative gegen Telefonwerber

Initiative gegen Telefonwerber

Verbraucher sollen sich nach dem Willen des Bundesrates besser wehren können, wenn ihnen am Telefon Verträge aufgedrängt werden. Die Länderkammer stimmte einem Gesetzentwurf zu, nach dem künftig die fernmündlich abgeschlossenen Verkaufsverträge binnen zwei Wochen schriftlich bestätigt werden müssen.

Liegt diese schriftliche Einwilligung nicht vor, gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen. Außerdem sollen Werbeanrufe nur noch dann erlaubt sein, wenn der Angerufene schriftlich in das Telefonat eingewilligt hat. Über den Entwurf muss nun der Bundestag beraten.

(Quelle: ARD-Text)