Kein Zwang zu freien Werkstätten
Kein Zwang zu freien Werkstätten
Ein Beteiligter eines Unfalls ist nicht verpflichtet, seinen wenige Jahre alten Wagen aus Kostengründen in einer freien Werkstatt reparieren zu lassen. Das entschied das Landgericht Saarbrücken. Unfallgegner und Versicherungen müssten die Kosten übernehmen, die eine markengebundene Fachwerkstatt in Rechnung stelle (Az.: 13 S 152/10).
Das Gericht gab mit seinem Urteil dem Halter eines weniger als drei Jahre alten Taxis Recht. Der Kläger hatte nach einem Unfall die Erstattung der Reparaturkosten einer Fachwerkstatt verlangt.
(Quelle: ARD-Text)
