Praktikum bezahlt Kindergeld weg
Praktikum bezahlt, Kindergeld weg
Wenn Studenten ein Praktikum im Ausland absolvieren, kann eine zu hohe Entlohnung zum Verlust des Kindergeldes führen. Wird der Wohnsitz dabei an den Ort des Praktikums verlegt, können auch keine Mehraufwendungen für Miete und Verpflegung von den Einkünften abgezogen werden.
Das entschied der Bundesfinanzhof in einem Urteil. Ein Abzug der Mehraufwendungen sei nur bei doppelter Haushaltsführung möglich. (AZ: III R 28/09)
(Quelle: ARD-Text)
