Warnung vor Kostenfalle Pflicht

Warnung vor Kostenfalle Pflicht

Eine gute Nachricht für Handynutzer kommt vom Oberlandesgericht Schleswig. Ein Handykunde muss eine Rechnung über 11.500 Euro nicht bezahlen, wenn ihn sein Mobilfunkanbieter nicht darüber informiert hat, dass bei der Einrichtung eines Programms automatisch eine kostenpflichtige Internetverbindung gestartet wird. Az: 16 U 140/10

Habe das Unternehmen nicht auf diese Kostenfalle hingewiesen, verletze es seine Pflichten gegenüber dem Kunden und den Grundsatz von Treu und Glauben, heißt es. Die Richter ließen gegen ihr Urteil keine Revision zu.

(Quelle: ARD-Text)