Urteil zu Fahrtkosten von Schülern

Urteil zu Fahrtkosten von Schülern

Schüler der 10.Klasse eine G-8-Gymnasiums haben den gleichen Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten wie Zehntklässler anderer Schulformen. Eine Kommune müsse bei der Auslegung der Fahrtkostenverordnung dem Grundsatz der Gleichbehandlung folgen und aufgrund des Alters eines Schülers die gleichen Entfernungsgrenzen zugrunde legen, urteilte das Verwaltungsgericht Köln.

Es spreche nichts dafür, dass die Bewältigung des Schulwegs von fünf Kilometern den G-8-Gymnasiasten ein Jahr früher als anderen Schülern zumutbar sein soll. (AZ: 10 K 7913/10)

(Quelle: ARD-Text)