Alterskennzeichnung für Onlinegames
Alterskennzeichnung für Onlinegames?
Mehr als 420 Jugendschützer trafen sich in dieser Woche auf der Jahrestagung der Bundesprüfstelle http://www.bundespruefstelle.de in Leipzig, um sich über die neuesten Regelungen des Jugendschutzgesetzes zu informieren und in Arbeitsgruppen darüber zu diskutieren. Eingangsvorträge spiegelten wieder, wie sich die aktuellen Entwicklungen des Jugendschutzgesetzes auf die Spruchpraxis der Bundesprüfstelle und die Prüfpraxis der freiwilligen Selbstkontrolle bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle http://www.usk.de (USK) und der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmindustrie http://www.spio.de (FSK) auswirken. So wurde der erweiterte Tatbestand der Jugendgefährdung im Gesetz klarer verdeutlicht, so dass eine Kennzeichnung durch die Selbstkontrolle nicht mehr möglich und damit eine Indizierung unumgänglich ist.
Diese neuen jugendschutzrechtlichen Regelungen wurden in einem Arbeitskreis ausführlich erläutert und diskutiert. Kernthemen waren dabei die Begrifflichkeiten der „Gewaltbeherrschten Medien“ und die neuen Verordnungen der Jugendpornographie http://www.heise.de/newsticker/Bundesfamilienministerin-fordert-Netzsperren-gegen-Kinderpornographie--/meldung/119197. Aber auch die als jugendaffin geltenden Kommunikationswege im Web 2.0 standen im Blickpunkt der Teilnehmer. Besonderes Augenmerk wurde im Arbeitskreises „Web 2.0 – Treffen wir uns *IRL*“ neben den Themen wie Cyber Bulling und Sexting auf das vielerseits diskutierte Schüler VZ http://www.schuelervz.net“ gerichtet. So musste sich der Jugendschutzbeauftragte von Schüler VZ, Philippe Gröschel, von teilnehmenden Polizisten fragen lassen, warum auf Behördenanfragen nicht reagiert würde. Deutlich wurde dabei auch, dass Schüler VZ unter Beobachtung der Polizei steht und dass sich innerhalb von Schüler VZ neben Schülern offensichtlich viel mehr Erwachsene als angenommen bewegen. Eine teilnehmende Polizistin prahlte förmlich damit, dass ihre SchülerVZ-ID nicht aufzudecken sei.
Der Arbeitskreis „Medien und sexuelle Verwahrlosung“ beschäftigte sich mit den Themen PornoRap und Hardcorefilme und der damit befürchteten sexuellen Verrohung.
Nach einer Übersicht der Handhabung der Jugendschutzbestimmungen im Bereich der Computerspiele durch die USK und die KJM entwickelte sich im Arbeitskreis „Onlinespiele aus rechtlicher und pädagogischer Sicht“ eine Diskussion um die Unterschiede. Während alle Spiele, die auf einem Datenträger vorliegen, der Kennzeichnungspflicht durch die USK unterliegen, gibt es keine vergleichbare Regelung bei Online- und Browserspielen. Teilnehmer bemängelten, dass Eltern hier keinerlei Orientierung finden und forderten daher eine Alterskennzeichnung. Olaf Wolters vom Bundesverband der Unterhaltungsindustrie http://www.biu-online.de (BIU) verdeutlichte in einem Statement noch einmal seine Position, dass man die Kennzeichnung nach dem Genre vornehmen sollte und nicht nach der Übertragungstechnik. Als einer der USK-Geschäftsführer sieht er künftig die USK auch in der Rolle, eine Kennzeichnung für Onlinespiele vorzunehmen.
Gerald Jörns