19.12.: Big-Brother als RTL II-Show für Voyeure
Big-Brother als RTL II-Show für Voyeure
Einhundert Tage Kameraüberwachung für 250.000 Mark
Bei der Wahl zum Wort des Jahres 1999 "Millennium" ist ganz sicher auch die magische Zahl "EINHUNDERT" vergessen worden. 100 Stunden sollten sich Leute per Internet ganz ohne Bargeld versorgen lassen und 100 Stunden wurde schon gechattet. Jeder Landes- und Bundesregierung wird 100 Tage Zeit gegeben, sich in die Aufgaben einzuarbeiten und die jeweiligen politischen Versprechungen umzusetzen. Manchmal aber haben Journalisten einen andere Zeitrechnung und stellen schon vor Ablauf dieser Schonfrist unbequeme Fragen. Nun werden vom Fernsehsender RTL II Menschen gesucht, die sich freiwillig für 100 Tage von der Außenwelt abgeschottet ständig von 28 Kameras beobachten lassen wollen.
Ganz neu ist diese Form von [local] Reality-TV nicht, denn diverse Mitmenschen lassen sich schon heute mit der Webcam beobachten, wie seit 94 Tagen bei einem Projekt in Holland. Der amerikanische Fernsehsender [extern] CBS verfrachtet - ebenfalls ab März 2000 - eine Gruppe auch schon mal auf eine einsame Insel im südchinesischen Meer.
Vergleichbare wissenschaftliche Experimente gab es bereits, und diese zeigten die immense psychische und physische Belastung für die Teilnehmer. Nun sollen sich zehn fernsehtaugliche Kandidaten finden und der von Fernsehzuschauern gewählten letzten Durchhalterin bzw. dem letzten Durchhalter winken 250.000 Mark. Ab sofort nimmt der Fernsehsehsender [extern] Bewerbungen entgegen; das erste Casting findet schon vom 8. bis 9. Januar 2000 statt. RTL II wird ab März 2000 jeden Raum mit Kameras ausstatten und eine Zusammenfassung im Fernsehen zeigen. Für Dauerinteressenten wird wohl ebenfalls - wie für die niederländischen - eine Internetseite eingerichtet werden. Eine entsprechende Adresse ist scheinbar schon reserviert worden.
In der Startsendung am vergangenen Mittwoch wurden die Räumlichkeiten der gleichnamigen [extern] holländischen Sendung sowie die Regeln vorgestellt. Der Alltag der 10 Kandidaten wird rund um die Uhr gefilmt und entsprechend in der gleichnamigen von [extern] Endemol produzierten Fernsehsendung gezeigt.
Die Kandidaten dürfen in den 100 Tagen keinerlei Kontakt zur Außenwelt haben, d.h. keinen Fernseher, keinen Computer, keine Zeitung, kein Telefon benutzen und auch keine Post austauschen. Ausnahmen gibt es nur bei Aufgaben, die einen Kontakt zur Außenwelt voraussetzen. Es ist den Kandidaten auch erlaubt, sich in ein Sprechzimmer zurückzuziehen, um zum Beispiel vertrauliche Gespräche zu führen oder ihre Gefühle unbeobachtet zu äußern. Auch bei der Ernährung gibt es Regeln, wozu das Anbauen von Gemüse, das Backen von Brot oder das Einsammeln der Eier der im Garten lebenden Hühner gehören. Wer das Haus verlässt, darf es nicht wieder betreten. Ersatzkandidaten behält sich der Sender vor, allerdings können diese nicht mehr den vollen Preis gewinnen. Das Filmmaterial darf den anderen Teilnehmern nicht zugänglich gemacht werden, kann aber ggf. ausgestrahlt werden. Während der 100 Tage werden in jedem Fall sieben Teilnehmer das Haus verlassen. In regelmäßigen Abständen müssen die Teilnehmer zwei Kandidaten auswählen, zwischen denen sich die Zuschauer per TED zu entscheiden haben. Auch bei den letzten drei Kandidaten werden letztlich die Zuschauer bestimmen, wer die 250.000 DM gewinnen soll. "Alle Kandidaten werden in hohem Maße auf Eignung und Stressresistenz, sowohl medizinisch als auch psychologisch getestet, bevor das Projekt startet." Ebenso soll ständig ein Notfallteam aus Medizinern und anderen Spezialisten als Betreuungsteam zur Verfügung stehen.
RTL II rühmt sich in einer [extern] Presseerklärung, dass sie bei der Einschaltquote prompt auch einen Marktanteil von 16,7% der 14-29-Jährigen erreicht hätten. Der Geschäftsführer Josef Andorfer führt weiter aus: "Big Brother" wird zum Start ins nächste Jahrtausend neue Akzente in der deutschen Fernsehunterhaltung setzen. Der erfreulich hohe Marktanteil unserer Auftaktsendung bei den 14-29-Jährigen bestätigt einmal mehr, dass RTL II als jung positionierter Sender geradezu prädestiniert ist, ein so polarisierendes Format wie BIG BROTHER zu präsentieren."
Die [extern] Bewerbung ist sowohl per 0190er-Nummer als auch im Internet möglich. Vorweg muss man sich damit einverstanden erklären, dass die Daten im Internet veröffentlicht werden dürfen und kein Anspruch auf eine Vergütung besteht. Dabei ist ein Fragebogen mit 36 Fragen auszufüllen. So will man von den Kandidaten wissen, welches Buch sie zuletzt gelesen haben oder welche CD zuletzt gekauft wurde. Wichtig ist natürlich noch festzuhalten, ob man wirklich zwischen März und Juni 2000 Zeit für das freiwillige, eingesperrte Wohnen habe. Gefragt wird auch nach Gewicht und Körpergröße und in welchem Familienstand man sich befindet. Interessant scheint für die Castingfachleute dann noch die Frage nach der Lieblingsfarbe und der Indoor-Lieblingsbeschäftigung zu sein.
Zum Glück stehen auch zwei Medien auf dem Programm, so dass man nicht nur kreative und vielleicht kommunikative Felder wie "Spielen" oder "Kochen" angeben muss. Aber "Putzen" darf auch angekreuzt werden. So ganz nebenbei möchte man noch die Email-Adresse und eine schriftliche Begründung für die Bewerbung erfahren. Neben den Indoor- fahndet man auch nach den Outdoorinteressen wie "Natur" und "Kultur" oder "Sport". Für so einen "populärjugendlichen" Sender steht dann der "Musikgeschmack", die "Auslandserfahrung" und der "Humor" im Blickpunkt der Auswahlkriterien. Dann folgen weitere pseudopsychologische Ankreuzpunkte nach dem liebsten Haustier, den Trinkgewohnheiten (Sekt oder Selters), den Rauchgewohnheiten und den Sprachkenntnissen. Weiter geht's mit dem Schulabschluss, einer Einschätzung des bislang "öden" oder "sensationellen" Lebens, der Pünktlichkeit und dem Kleidungsstil. Besonders bei diesen Punkten geht es vermutlich um die Werbewirksamkeit der Kandidaten, denn schließlich sollen die Werbeminuten zur Finanzierung und Gewinnbringung des Projektes teuer verkauft werden.
Selbstverständlich will man den kulturellen Hintergrund der Kandidaten hinterfragen und erkundigt sich, wo sie Kinofilme am liebsten sehen oder wo sie sich am liebsten informieren. Mit Mehrfachantwortmöglichkeit ist die Frage "Beim Kauf von Unterhaltungselektronik achte ich auf" versehen. Ebenso soll die Frage nach der asiatischen oder deutschen Küche beantwortet werden. Als weitere Selektionskriterien gelten: Lieblings-Genre bei Filmen, Transportmittel, Fernsehgewohnheiten oder Einschlafhilfen. Mehr Fragen konnten leider nicht eingesehen werden, weil dann eine Internetseite mit der Zeile "Sorry, zur Zeit wohl zu viele Zugriffe" eingeblendet wurde ...
Kritik wird auch schon laut - Wie weit darf Fernsehen gehen?
Der Direktor der Hessischen Landesanstalt für den privaten Rundfunk ([extern] LPR, Wolfgang Thaenert, erklärte nach der Auftaktsendung in einer [extern] Pressemeldung: "Mit der Sendung "Big Brother" werden alle bisher geltenden gesellschaftlichen Konventionen gesprengt". Vergleichbar mit Laborbedingungen werden sich diese Menschen mit der Gesamtheit ihrer Privatsphäre einem Fernsehpublikum hingeben.
Von vielen Talkshowteilnehmern ist hinterher bekannt geworden, dass sie ihre Fernsehoffenheit nur der Atmosphäre im Studio zuschreiben und es anschließend bitterlich bereut haben. In diesem Projekt werden die Grenzen noch weiter gesteckt, denn die Kameras sind wirklich überall installiert. Ob auf der Toilette oder unter der Dusche, "Big Brother" ist immer dabei. Auch wenn die Macher der Sendung versprechen, entsprechende intime Szenen nicht senden zu wollen, bleibt doch die Tatsache der Aufzeichnung an sich bestehen - und oft ist auch schon ungesendetes Material an die Öffentlichkeit geraten. Ebenso kann man davon ausgehen, dass spätestens dann "schärferes" Material gesendet wird, wenn die Einschalt- oder Werbequoten in den Keller gehen. Thaenert stellt deshalb fest, dass "die von RTL II angekündigte Sendeform in einem Maß auf Voyeurismus abzielt, der die bisherigen Grenzen überschreitet", und bedauert, dass RTL II nicht auf das Sendeformat verzichten möchte.
Einschreiten kann die Landesmedienanstalt dagegen noch nicht, denn die Überprüfung kann erst nach Ausstrahlung der Sendung erfolgen. Bislang habe man nur kritische Diskussionen zum geplanten Programmformat geführt und glaubt, dass möglicherweise medienrechtliche Bestimmungen verletzt werden könnten. Kern der Kritik ist die Frage, ob die Menschenwürde der Fernsehprobanden respektiert werde und ob der psychische Druck im Vorfeld wirklich von den Teilnehmern mit allen negativen Folgen abschätzbar sei. Ebenso gilt es zu prüfen, ob die ständige Beobachtung durch Fernsehkameras eine Verletzung der Würde des Menschen darstelle. Bei aller Freiwilligkeit bleibt zu beachten, ob durch Isolierung und damit einhergehender Entpersonifizierung Menschen überhaupt auf diesen Aspekt menschlicher Würde verzichten dürfen. Sich dann auch noch in einem Selektionsverfahren den anderen Teilnehmern und den TED-Zuschauer zu stellen, zeigt die Brisanz solcher Projekte deutlich.
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften ([extern] BPjS hat am 07. Dezember die Zeitschrift [extern] Vogue 12/99 indiziert, weil auf mehreren Seiten nackte bzw. teilentkleidete und stark geschminkte Mädchen abgebildet waren. "Gegenstand des Indizierungsantrages ist nicht die Frage, ob sich für Kinder eine Gefahr daraus ergibt, dass diese Publikation bei pädophil veranlagten Erwachsenen den Wunsch auslösen bzw. verstärken könnte, die pädophile Neigung durch den realen sexuellen Missbrauch von Kindern auszuleben." (Zitat aus dem Indizierungsentscheid VA 6/99 vom 02.12.1999) Vielmehr ging es dem Antragsteller um die "Herabwürdigung der Altersgenossen zu Schauobjekten und die dabei einhergehende Verletzung der Menschenwürde [...]"
Die BPjS bejahte auch deshalb die Indizierung, weil die in dieser Form abgebildeten Kinder zu Anschauungsobjekten degradiert würden, dies eine eklatante Verletzung der Menschenwürde sei und Kinder in Gefahr gerieten, die Rolle als Anschauungs- und Sexualobjekt als "normal und sozialadäquat" anzunehmen. Im gleichen Heft befanden sich keine weiteren Nacktaufnahmen von erwachsenen Modellen und die "Inszenierung durch Schminke" fand nicht in einer spielerischen Umgebung statt, sondern wurde von der Zeitschrift Vogue bzw. dessen Fotografen vorgenommen.
Weiter heißt es in der BPjS-Begründung: "Medien, die ein verfälschtes Bild von dem, was der Normalität im Umgang zwischen Kindern und Erwachsenen entspricht, vermitteln und über die Grenzen des Selbstbestimmungsrechts der Kinder täuschen, begründen ein ernstzunehmendes Risiko, dass Kinder und Jugendliche in ihren Möglichkeiten beeinträchtigt werden, sich gegenüber sexuellen Übergriffen von Erwachsenen zu wehren. Die damit einhergehende Verunsicherung des Minderjährigen über die Frage, was den Erwachsenen gestattet ist und welche Grenzüberschreitungen Kinder erdulden müssen, beeinflusst das Selbstbestimmungsrecht der Minderjährigen. Ihre freie Willensbildung ist nicht nur beeinträchtigt, sondern durch das Heft in sexueller Hinsicht fehlgeleitet. Die Abbildungen in der Zeitschrift sind also geeignet, Kinder und Jugendliche im Sinne des § 1 Abs. 1 [extern] GjSM sittlich zu gefährden".
Setzt man diese Entscheidung in Kontext zum Big-Brother-Projekt, sind zumindest einige Kriterien erfüllt, die zur Indizierung der vorhandenen holländischen und geplanten deutschen Internetseiten führen könnten. Auch hier muss man annehmen, dass durch das Abbilden der künstlichen und wirklichkeitsfernen Lebenssituation von Fernsehkandidaten Kindern und Jugendlichen verfremdete Bilder und Einstellungen vermittelt werden könnten. Schließlich stehen die Kandidaten auch unter ständiger Beobachtung und unterstehen der Drucksituation, sich den Mitkandidaten und den Zuschauern als Sympathieträger zu präsentieren. Wie sonst könnten sie schließlich als Letzte eine viertel Million Mark gewinnen? Insofern werden Verhaltensweisen an den Tag gelegt, die nichts mit dem wirklichen Leben der Probanden zu tun haben. Diese Darstellung kann Kinder und Jugendliche ebenso - wie die nackten Mädchen in der Vogue - zu der fälschlichen Schlussfolgerung verführen, dass dies ein Abbild der Wirklichkeit sei und ähnliche angepasste Verhaltensweisen zum Erfolg führen. Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen ist ebenfalls gefordert, sich bereits vor Ausstrahlung ein Bild zu machen und ggf. die Sendung im Fernsehen erst um 23 Uhr zuzulassen.
RTL II kontert die Kritik der LPR letztlich nur lapidar mit der pauschalen Aussage, dass die Zuschauer ein legitimes Interesse an realitätsnahen Unterhaltungssendungen hätten und sich mit der Lebenswelt anderer identifizieren könnten. "BIG BROTHER" wäre ein interessantes und unkonventionelles Fernsehangebot. Es passe zum RTL II Image und dem Selbstverständnis seiner jugendlichen Zuschauer: offen für Experimente, neue Erfahrungen, modern und zukunftsorientiert. Alle Teilnehmer an diesem Projekt würden sich freiwillig melden. Ausgesucht würden nur besonders ausgeprägte Persönlichkeiten. Überdies würde die Sendung ständig von Psychologen begleitet, die allen Beteiligten als Gesprächspartner zur Verfügung stünden. Die LPR könne sicher sein, dass der Fernsehsender seinen medienrechtlichen Verpflichtungen und der Verantwortung gegenüber den Zuschauern wahrnehme. RTL II sieht keinen Anlass zum Einschreiten der LPR.
Das Experiment endet dann doch hoffentlich nicht wie das gleichnamige 3D-Game [extern] Big Brother, in dem sich die Teilnehmer vielleicht nur noch mit entsprechenden Waffen zum Widerstand gegen den Diktator oder gar Fernsehsender verabreden.