03.03.: Big Brother verletzt die Menschenwürde

Big Brother verletzt die Menschenwürde

Am Montag droht ein Verbot der Ausstrahlung


Schon im Vorfeld hatte sich die zuständige Hessische Landesanstalt für den privaten Rundfunk ( LPR) kritisch mit der RTL-II-Sendung "Big Brother" auseinander gesetzt. Man bezeichnete dieses Programmformat als Fehlentwicklung und bat die Verantwortlichen, das Vorhaben noch einmal zu überdenken. Eine abschließende Bewertung durfte die Landesanstalt aber erst nach der Ausstrahlung vornehmen. Danach bestätigt sich das Bedenken, dass die Sendung gegen die Menschenwürde und damit gegen den geltenden Rundfunkstaatsvertrag verstößt. Jetzt wird die gemeinsame Stelle Jugendschutz und Programm der Landesmedienanstalten am Montag in München entscheiden, ob "Big Brother" nicht mehr ausgestrahlt werden darf.

Aufgrund des herrschenden Zensurverbotes konnte eine rechtliche Würdigung der angelaufenen Fernsehsendung Big Brother erst jetzt vorgenommen werden. Zuständig dafür ist die üHessische Landesanstalt fr den privaten Rundfunk. Diese hatte schon im Vorfeld der Werbekampagne für "Big Brother" von einer bedenklichen Fehlentwicklung gesprochen. So konnte man in der Pressemeldung vom 8.02.2000 weiterlesen: "Winfried Engel, Vorsitzender der Versammlung, wies darauf hin, dass "Big Brother" nicht als isoliertes Problem betrachtet werden dürfe. "Big Brother" scheint das Einfallstor für weitere Formate zu sein, die den Einzelnen zum Objekt von Voyeurismus machen. Wenn schon weitere Sendungen dieser Art wie bspw. das sehr umstrittene Robinson-Projekt angekündigt werden, ist Big Brother der Start einer programmlichen Fehlentwicklung. Dieser gilt es entgegenzuwirken."

Heute erklärte die Sprecherin der LPR, dass man nun eine Abstimmung der Landesmedienanstalten einleiten werde. Die Sendung verletze die Menschenwürde und verstoße somit gegen den Rundfunkstaatsvertrag. Die Abstimmung wird am kommenden Montag erfolgen. Sollten sich der hessischen Meinung auch noch andere Landesanstalten anschließen und sich eine Mehrheit finden, darf die Sendung in dieser Form nicht mehr ausgestrahlt werden. RTL 2 steht dann aber noch die Widerspruchsmöglichkeit und die gerichtliche Klärung offen.

Auch die Internetseite von Big Brother könnte unter Umständen von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften indiziert werden. Sofern ein Jugendamt den Antrag mit der Begründung der Landesmedienanstalten vorlegt, könnte nach Angaben der Vorsitzenden der BPjS Frau Monssen-Engberding eine Indizierung erfolgen. Eine Verletzung der Menschenwürde unterliegt eindeutig den Jugendschutzbestimmungen.

Ungeachtet dieser geplanten rechtlichen Einschätzung rufen immer mehr Menschen zum Boykott auf, um so die Werbeeinnahmen zu beschneiden und letztlich das Programmkonzept zu kippen. Die Lifekameras auf der Internetseite kann man getrost vergessen, denn außer einem permanenten Wasserspülgeräusch ist nichts zu verstehen und für irgendwelche dahinlümmelnden Menschen auf der Couch Onlinezeit zu investieren, grenzt an masochistische Verhaltenszüge.