25.03.: Online-Petition gegen eine Indizierung

Online-Petition gegen eine Indizierung

Counterstrike soll nicht indiziert werden
Über 16.000 User haben sich bislang gegen die Indizierung des PC-Spiels Counterstrike ausgesprochen. In einer Online-Petition an die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) wollen sie den Stellenwert des Spiels deutlich machen und erstmalig in der Geschichte des Jugendschutzes bewirken, dass die BPjS auch die Meinung derer berücksichtigen sollte, die sie zu schützen gedenkt.

Das Indizierungsverfahren gegen das PC-Spiel Counterstrike befindet sich in der Entscheidungsphase der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) und hat massenweise Fans des beliebten LAN- und Internetspiels auf den Plan gebracht, sich gegen die beabsichtigte Indizierung zu wehren. Eine Indizierung durch die BPjS würde bedeuten, dass das Spiel nicht mehr an Personen unter 18 Jahren verkauft werden darf und die Bewerbung eingestellt werden müsste. Auf LAN-Partys müssten Alterskontrollen durchgeführt werden, wenn dort Counterstrike als Spiel zugelassen werden soll.

Counterstrike gehört seit Herbst 2000 zu den TOP-Spielen der Online-Gamer. In der Rolle eines Elitekämpfers gibt es die unterschiedlichsten Missionen zu bewältigen. Natürlich steht dabei der intelligente Waffeneinsatz der Truppen im Vordergrund. Spielspaß empfinden die Spieler beim Kooperationsmodus, in dem es letztlich gilt, die Mission durch gemeinsames geschicktes Vorgehen lebend zu überstehen. Das Spiel wird nicht nur im Internet ausgiebig gespielt, sondern steht insbesondere auf LAN-Partys hoch im Kurs. Hier treten inzwischen bundesweit bekannte Clans gegeneinander an. Diese Spielerclans haben sich völlig unbemerkt von der öffentlichen Wahrnehmung entwickelt und treten regelmäßig gegeneinander an. So gibt es zum Beispiel den Dynclan, der schon drei Jahre existiert. Besonders kompliziert ist die Spielsteuerung nicht, sodass selbst 14-Jährige das Spiel problemlos spielen können. Unter jugendschützerischen Aspekten stufte die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) die englische Version als "Nicht geeignet unter 18 Jahren" und die deutsche Version als "Geeignet ab 16 Jahren" ein. Damit stand bislang dem Einsatz von Counterstrike bei LAN-Partys nichts im Wege.

Petition an die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPJS) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrte Frau Bergmann, sehr geehrte Frau Monnsen-Engberding,
ich, der Unterzeichner, wende mich mit dieser Eingabe an Sie, weil ich gehört habe, dass bei der BPJS gegen das PC-Spiel Counterstrike ein Indizierungsantrag läuft. Ich möchte Sie bitten, bei Ihrer Entscheidung auch die Meinung derer zu berücksichtigen, die Sie schützen wollen. Wir spielen Counterstrike teilweise schon seit Jahren, in Clans und ungebunden, daheim und auf LAN-Partys, mit Freunden und Fremden. Viele von uns engagieren sich in der Counterstrike-Community, haben Internetseiten dazu erstellt und Clans gegründet. Für viele von uns ist Counterstrike zu einem wichtigen Freizeitinhalt geworden, über den wir neue Freunde gefunden haben. Ich spiele Counterstrike nicht, weil ich mich an der Gewaltdarstellung ergötzen will, sondern um des sportlichen Vergleichs willen. Meiner Meinung nach bewirkt die bloße Darstellung von Gewalt in diesem Spiel noch keine Jugendgefährdung, es geht auch um den Geist und den Kontext, in dem gespielt wird: ich sehe uns nicht als Killer, sondern als Sportler in einem neuen, elektronischen Medium. (Quelle: Gamestar)


Neben der vorstehenden Petition gibt es noch ein weiteres Projekt für den Fall, dass es doch zur Indizierung von Counterstrike kommen sollte. Dabei handelt es sich um einen Protestbrief, den die Absender als formellen Einspruch betrachten. Nur leider hat den Jungs von den Clans offenbar niemand den Text des "Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte" (GjS) zu lesen gegeben. Denn käme es zur Indizierung, kann einzig und allein der Hersteller Vivendi gegen die Entscheidung der Bundesprüfstelle klagen. Ein solches Verwaltungsgerichtsverfahren würde die Indizierung allerdings nicht aussetzen. Bislang haben nur wenige Hersteller diesen Weg gewählt.

Ganz ungehört bleibt zumindest im Verfahren der Protest nicht, wie die BPjS-Referentin Ute Kortländer dem Computerspielmagazin PC Action gegenüber bestätigte. Ob es allerdings ausreicht, auf den kommunikativen Charakter des Spiels aufmerksam zu machen oder zu betonen, dass es professionelle Spielgemeinschaften gibt, wird sich im Mai herausstellen. Neben den Fans haben natürlich auch die LAN-Veranstalter ein hohes wirtschaftliches Interesse, dass das Spiel nicht auf dem Index landet. Denn dann müssten sich die Spieler auf neue Spiele konzentrieren und sich neu trainieren, um auf den Partys überhaupt noch mithalten zu können. Oder die LAN-Veranstalter müssten als Handlanger des Jugendschutzes an der Veranstaltungstür Kontrolleur spielen, um sich nicht strafbar zumachen. Damit würden sie sich bei den Minderjährigen nicht gerade beliebt machen.

Möglicherweise wird das Spiel dennoch indiziert, weil der gesetzliche Jugendschutz den Rahmen von LAN-Partys bislang schlicht und ergreifend verschlafen hat. Für einen Jugendschützer dürfte es erschreckend sein zu sehen, wie begeistert Jugendliche und junge Erwachsene sich freiwillig in die Dienste einer virtuellen Armee stellen lassen und alles nur als "Spiel" erklären. Die Begeisterung für Kampfhandlungen am Bildschirm kann als unreflektierte Wahrnehmung interpretiert werden, dem Spiel damit eine sozialethische Desorientierung vorgeworfen werden.
Besonders die starke Identifizierung der Spielgemeinde spricht Bände. Die Spieler entwerfen neue Szenarien und neue Waffen, um dem Spiel neuen Pep zu verleihen. Außerdem wird bei der Entscheidung sicher nicht vergessen, dass es nicht nur strategische Missionen gibt, sondern auch einen Scharmützelmodus. So heißt es zum Beispiel in der Bewerbung der demnächst erscheinenden Version Condition Zero: "Der Erfolg hängt davon ab, wie gut Sie Ihre Einheiten aufeinander abstimmen. Jede Einheit verfügt über einzigartige Waffen, Kampftechniken und Ressourcen, die jede Mission neu und anders gestalten. Um im Kampf gute Chancen zu haben, sollten Sie Ihre Fähigkeiten in speziellen Trainingsmissionen ausbilden. Im Training lernen Sie wie ein Elite-Agent mit Waffen umzugehen, Bomben zu entschärfen und andere spezielle Fähigkeiten. Jede erfolgreich abgeschlossene Mission bringt zusätzliches Bargeld, das zum Kauf von Ausrüstung und Waffen verwendet werden kann."

Die Bundesprüfstelle muss die spielenden Jugendlichen vor Augen haben, doch die bislang veröffentlichen Argumente gegen eine Indizierung können nur ein Aspekt sein. Ebenso muss die BPjS berücksichtigen, welche Einstellungen und Umgangsweisen durch das Spiel vermittelt werden. Dabei muss sie sich immer fragen, ob Jugendliche - und nur um diese geht es bei der Indizierung - wirklich die nötige Reife mitbringen. Krieg darf nicht realistisch inszeniert als Spiel wahrgenommen werden. Besonders Diskussionen über das Spiel Counterstrike zeigen, dass hier Grenzen der Wahrnehmung bereits verschoben sind. Hier müsste der Jugendschutz wahrscheinlich deutliche Signale setzen, denn auch wenn kein "hirnloses Geballere" stattfindet, so bietet Counterstrike wesentlich subtilere Formen, um die Empathie der Spielenden außer Kraft zu setzen.
Artikel-Link: http://www.heise.de/tp/deutsch/special/game/12162/1.html