07.06.: Jugendschutzgesetz absurd
Jugendschutzgesetz absurd
Ralph Möllers vom Kindersoftwarehersteller Terzio fordert keine Nachbesserung des neuen Jugendschutzgesetzes, sondern die vollständige Rücknahme
Das neue Jugendschutzgesetz zeigt in der praktischen Umsetzung immer deutlichere Mängel. Oder hat der Gesetzgeber allen Ernstes auch Kindersoftware unter Generalverdacht stellen wollen? Tatsache ist, dass das Jugendschutzgesetz ( JuSchG) seit dem 1. April auch Herstellern von Kindersoftware vorschreibt, ihre Produkte zur Kennzeichnung bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) vorzulegen. Selbst Produkte, die bislang ohne Beanstandung im Verkaufsregal standen, mussten der USK zur Kennzeichnung nachgereicht werden. Hätten die Hersteller die Prüfgebühr von bis zu 1.000 Euro pro Titel nicht investieren wollen, wäre der Handel gezwungen gewesen, die Produkte nur noch an Erwachsene mit Altersnachweis verkaufen zu dürfen.
Bei vielen Herstellern von Kindersoftware zeigt sich eine eher pragmatische Haltung. Gänzlich auf Ablehnung stößt das neue Jugendschutzgesetz nicht, wenngleich man allerorts über die hohen Kosten stöhnt. In einer Telefonrundfrage zeigten sich die typischen Marketingaussagen: "Man unterstütze alle Formen von Jugendschutz." Dennoch fanden sich einige Hersteller zusammen, die eine Nachbesserung des Jugendschutzgesetzes fordern: Kindersoftware- und Edutainmentverlage fordern Nachbesserung des Jugendschutzgesetzes
Lediglich Ralph Möllers vom Verlag Terzio, der unter anderem die CD-ROM "Löwenzahn" der gleichnamigen ZDF-Kindersendung oder die CD des Kinderkanals im Programm hat, schimpft deutlich über das neue Jugendschutzgesetz und die Polizei als Helfershelfer der unfähigen Politiker.
Halten Sie es allgemein für einen richtigen Denkansatz, Jugendgewalt durch schärfere Reglementierung von Spielesoftware zu beantworten?
Ralph Möller: Nein! Ich glaube überhaupt nicht an staatliche Reglementierungen in diesem Bereich. Ich würde es nicht einmal befürworten, wenn dieses Gesetz handwerklich solide gemacht wäre, ist es aber nicht, wie übrigens fast alle Gesetzesnovellen, die uns in den vergangenen Jahren aufgezwungen wurden. Die neuen Regelungen werden keinerlei Auswirkungen auf die Präsenz von Gewalt in Computerspielen und ihren Konsum bei Jugendlichen haben. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Novelle sind bereits jetzt verheerend und zu allem Überfluss wird auch noch eine Vielzahl von kleinen Software-Dorfpolizisten ermutigt, sich aufzuspielen. In Bayern hatten wir bereits die ersten Razzien in Buchläden. Man kann dem Gesetzgeber nur gratulieren, eine großartige Leistung, genau das brauchen wir jetzt in Deutschland!
Das neue Jugendschutzgesetz verpflichtet nun auch die Hersteller von Kindersoftware zur Kennzeichnung ihrer Produkte. Gibt es jugendgefährdende Inhalte in Ihren Produkten?
Ralph Möller: Natürlich nicht! Wir arbeiten hart, um das einzige "Gütesiegel", das ich anerkennen mag, zu erreichen: das Vertrauen von Millionen von Eltern. Das alleine hält Verlage wie Terzio davon ab, zweifelhafte Inhalte zu publizieren. Mir ist doch ein Gütesiegel einer Kirche oder einer staatlich approbierten Ansammlung von Medienpädagogen und Zensurbeamten egal. Ich habe anspruchsvolle Kunden, wenn ich die enttäusche, bin ich weg vom Markt. Selbst wenn wir ein finsterer Haufen von kryptofaschistischen Pornographen wären, was wir natürlich nicht sind, Terzio muss anständige Produkte machen oder den Laden zusperren. So einfach ist das. Die Idiotie dieser Novelle ist doch, dass es einfach alle Software unter Generalverdacht stellt. Bücher hingegen sind offenbar gar nicht fähig, die Jugend zu gefährden.
Sie sprechen Kinder in verschiedenen deutschsprachigen Ländern an, darunter etwa in Österreich und der Schweiz. Dort gelten vergleichsweise liberalere Gesetze. Meinen Sie, dass Kinder und Jugendliche in der "ungeprüften" Softwarewelt außerhalb von Deutschland schlechter vor schädlichen Medien geschützt sind als im Geltungsbereich des neuen Jugendschutzgesetzes?
Ralph Möller: Nachdem die Kinder und Jugendlichen in Deutschland ja auch nicht geschützt werden, können andere auch nicht schlechter oder besser geschützt werden. Noch einmal: Dieses Gesetz hat keinerlei positive Auswirkungen, von der Sicherung einiger Arbeitsplätze für Medienpädagogen und Bürokraten einmal abgesehen. Ritter Rost, Willy Werkel oder Peter Lustig zeigen den Kindern die Welt von einer anderen Seite.
Herr Möllers, der Jugendschutz muss Ihnen doch wirklich die Prüfgebühr wert sein, oder? Sie werben ja auch auf Ihrer Website mit der USK-Kennzeichnung als Auszeichnung.
Ralph Möller: Wir werben nicht mit dem Persilschein der USK, wir versuchen die katastrophalen wirtschaftlichen Folgen dieses staatlichen Eingriffes zu minimieren. Natürlich hat die plan- und konzeptionslose Einführung dieser Medienkontrolle dazu geführt, dass Handel und Endkunden verunsichert sind. "War es ein Fehler meinen Kindern eine "Löwenzahn"-CD-ROM zu schenken, obwohl kein Unbedenklichkeitsstempel auf der Verpackung war?" Sind unsere Kleinen durch versteckte Botschaften in den Janosch-CDs gefährdet? Die Polizeiaktionen im Buchhandel haben ein Übriges getan, um unsere Handelspartner zu verunsichern, die uns nun Ware zurückschicken, die jahrelang unbeanstandet an Kinder verkauft werden konnte. Aber um auf Ihre Frage einzugehen: Die Unbedenklichkeitserklärung für meine Produkte ist mir keinen Cent wert. Dass unsere Titel gute Software für Kinder ist, muss ich mir nicht kostenpflichtig von irgendeinem Verein oder einer Behörde bestätigen lassen.
In einer gemeinsamen Presseerklärung mit anderen Verlagen beklagen Sie, dass Kindersoftware mit Computerspielen gleichgestellt wird. Gespielt wird jedoch in ihren Produkten auch, insofern trifft der Kern des Gesetzes auf Sie zu. Gleichzeitig fordern Sie eine Nachbesserung des Jugendschutzgesetzes. Wie sollte diese Nachbesserung aussehen?
Ralph Möller: Sinnvoll wäre nur eine komplette Rücknahme. An einer Reparatur dieser Missgeburt mag ich mich nicht auch noch mit Vorschlägen beteiligen.
Wenn es zu keiner Nachbesserung kommt, werden Sie Klage gegen das Jugendschutzgesetz einreichen oder wie werden Sie sich gegen diese USK-Prüfung wehren?
Ralph Möller: Eine Klage gegen dieses Gesetz kann nur von einer Koalition der Geschädigten kommen, wir als kleiner Verlag gehen doch an den Prozess- und Anwaltskosten Pleite, bevor wir die letzte Instanz erreicht haben. Wir müssen versuchen, auf der politischen Ebene für Vernunft zu werben. Es muss doch noch einen Rest von gesundem Menschenverstand irgendwo in Berlin geben. Sachdienliche Hinweise nehmen wir gerne entgegen.
Wird es dann in den Häusern einen eigenen Jugendschutzbeauftragten geben oder gründen Sie eine eigene Prüfinstanz, die möglicherweise die Software nicht nur unter Jugendschutzgesichtspunkten prüft? Denkbar wäre zum Beispiel auch eine sinnvolle pädagogische Alterskennzeichnung.
Ralph Möller: Es wird bei uns auch weiterhin engagierte und hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben, die eine Garantie für gute Produkte für Kinder darstellen. Was die "Beauftragten" angeht, reicht uns der Strahlenschutzbeauftragte, den wir ausweisen müssen, weil wir Laserdrucker verwenden. Eine "sinnvolle pädagogische Alterskennzeichnung" geben wir allen unseren Produkten mit auf den Weg, dazu brauchen wir keine "Beauftragten".
Orginal-Artikel-Link: http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/14933/1.html