23.02.: Qualifikationskriterien für die Weiterbild
Qualifikationskriterien für die Weiterbildung
Viele Maßnahmen reichen von wenig effektiv bis nutzlos – Arbeitsämter sollen die Weiterbildung drastisch kürzen
Das Arbeitsamt will Qualitätskriterien für Weiterbildungsmaßnahmen einführen. Schon seit Jahren mehren sich Meldungen über die miserablen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, die vom Arbeitsamt finanziert werden. Eine Überprüfung der Maßnahmen dürft das Aus für manchen Anbieter bedeuten, denn man rechnet damit, dass ein Drittel aller Kursangebote durch das Raster fallen würde.
Die Weiterbildungsvertragspartner – allen voran die gewerkschaftlichen Anbieter – dürften angesichts der angestrebten Qualitätskriterien der Bundesanstalt für Arbeit das Haare raufen beginnen. Schon seit mehreren Jahren häufen sich die Beschwerden (Ein Beispiel, dass die vom Arbeitsamt bezahlten Qualifikationskurse einzig dem Anbieter von derartigen Lernangeboten nützen. Über 30 Prozent der Teilnehmer brechen die Maßnahmen ab und viele werden mit recht zweifelhafter Notengebung durch die Kurse geschleift. Oder wie wollen die Anbieter eine Note „Befriedigend“ im Abschlusszeugnis einer Umschulungsmaßnahme rechtfertigen, wenn manche Teilnehmer kaum in der Lage sind, vollständige Sätze zu schreiben, keine Textgliederung im Aufsatz erkennbar ist oder eklatante Rechtschreibfehler selbst im alltäglichen Wortschatz vorkommen.
Kommt ein Arbeitsloser zum Arbeitsvermittler in´s Arbeitsamt. Fragt der Vermittler: "Und, was kann ich für Sie tun?" Arbeitsloser: "Ich suche Arbeit, haben Sie welche für mich?" Vermittler: "Ja, na klar, es ist allerdings auf den Bahamas. Dafür gibt es 4000,- Mark netto im Monat, eine 35-Stunden-Woche und Kost und Logis frei." Da fragt der Arbeitslose: "Sagen Sie mal, wollen Sie mich verarschen?"Vermittler: "Na, wer hat denn damit angefangen?..." (Ein typischer Arbeitslosenwitz)
Ähnlich wie beim Arztbesuch hat der Kursbesucher keinen Einfluss auf den Inhalt oder die Art der Vermittlung von Seminarinhalten. Abgerechnet wird schließlich sowieso mit dem Auftraggeber und das Arbeitsamt zahlt in der Regel pro Teilnehmerstunde oder gleich eine Pauschale. Die Inhalte der jeweiligen Maßnahme sind lediglich in einem losen Rahmenvertrag gekennzeichnet. Einen Kriterienkatalog über die Unterrichtsinhalte, die Qualifikation der Lehrkräfte und eine Evaluation gibt es nicht. Nur sehr wenige Kurse sind überhaupt nach Qualifikationsindikatoren zertifiziert. Oft handelt es sich gar um Modellprojekte. Lediglich statistisch erfasst das Arbeitsamt, wie viele der Kursteilnehmer wieder in der Arbeitslosenstatistik auftauchen. Während der Weiterbildungsmaßnahme verliert der Lernende den Status der Arbeitslosigkeit und schönt somit die Arbeitslosenstatistik.
Die Innenrevision der Bundesanstalt für Arbeit will nun nicht nur den schwarzen Schafen der Branche an den Kragen, sondern natürlich auch Geld sparen. Letztlich könnten so 100.000 Langzeitarbeitslose ohne jegliche Fortbildung bleiben. In Zukunft sollen nur noch Maßnahmen gefördert werden, wenn die Weiterbildungsanbieter garantieren, dass mindestens 70 Prozent der Teilnehmer einen festen Arbeitsplatz finden. So schiebt das Arbeitsamt eine ihrer Urpflichten wieder einmal – zu Lasten der Arbeitslosen – auf andere ab.