FAQ - Computerspiele - Jugendschutz
![]() | Was sind Serious Games |
Der Ausdruck „Serious Games“ wurde erstmals im Jahr 2001 auf einer Konferenz in den USA verwendet. In vielen Unternehmen kommen die Computerspiele in der Mitarbeiterfortbildung zum Einsatz.
Weitere Infos (engl.) http://www.seriousgames.org [Mehr]
![]() | Wo finde ich Informationen zu den Alterskennzeichen? |
Alterskennzeichen für Konsolen- und Computerspiele werden von der Unterhaltungssoftware SelbstKontolle (USK) www.usk.de vergeben. Dort gibt es eine Datenbank mit sämtlichen Prüfergebnissen seit 1994. Dort wird auch die Aktion "Achten Sie auf diese Kennezichen" vorgestellt. [Mehr]
![]() | Welche Bedeutung haben diese Alterskennzeichen? |
Alle Spiele werden von einem Prüfgremium unter Jugendschutzaspekten unter die Lupe genommen. Entsprechend des aktuellen Jugendschutzgesetzes (seit April 2003) gibt es die Kennezeichen:
-- Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß § 14 JuSchG
-- Freigegeben ab 6 Jahren gemäß § 14 JuSchG
-- Freigegeben ab 12 Jahren gemäß § 14 JuSchG
-- Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG
-- Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG.
Es gibt keine pädagogische Beurteilung der Spiele. Beispiel: Ein Spiel ist selbst für Vorschulkinder freigegeben, obwohl die ganze Benutzerführung in Englisch ist.
Weitere Informationen finden sich bei der USK www.usk.de Der Handel ist zur Alterskontrolle beim Verkauf an Kinder, Jugendliche und mindestens 18-jährige Spieler verpflichet. Wenn Spiele an zu junge Käufer abgegeben werden, kann es zu einem Straf- uder Bussgeldverfahren kommen. [Mehr]
![]() | Wie wirken Computerspiele? |
Die Frage nach den Wirkungen lässt sich nicht in ein paar Sätzen beantworten. Eine gute Zusammenfassung findet sich bei Spielraum (Siehe Link) [Mehr]
![]() | Was sind Killerspiele? |
Noch gibt es keine verbindliche Definition über diesen eher populistisch genutzten Begriff.
Genutzt wurde dieser Begriff in den vergangenen Jahren häufig von Politikern.
Ursprünglich tauchte dieser Begriff in Zusammenhängen mit Paintball- und Laserdromespielen auf.
Erst gegen Ende 1990 tauchte die Bezeichnung wieder auf und sollte gewalthaltige Computer- und Videospiele kennzeichnen. Weitere ausführliche Informationen finden sich unter dem Link "mehr" oder auch bei unter wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Killerspiele.
Die Verwendung des Begriffs "Killerspiel" stellt sowohl die Wirkungszusammenhänge zwischen realen und virtuellen Taten auf eine Stufe bzw. impliziert ein Lernmodell der Gewalt- und Aggressionsübernahme, welche dann zu Konfliktlösungsmustern werden sollen.
Bis heute gibt es keine anerkannte Langzeitstudie die diese These belegt. Kein Spieler von Spielen mit virtueller Gewalt wird zwansgläufig zum Amokläufer!
Die AJS-NRW nimmt dazu wie folgt Stellung:
Sind diese Spiele verboten?
- Spiele sind immer dann verboten (dürfen nicht vertrieben oder zugänglich gemacht werden), wenn sie Gewalt in einer Form darstellen, die durch das Strafgesetzbuch § 131 verboten ist. Solche Spiele erhalten kein Alterskennzeichen und sind in der Regel in Deutschland nicht zu bekommen.
- Spiele mit Gewaltdarstellungen, die die Entwicklung Jugendlicher gefährden, erhalten ebenso kein
Alterskennzeichen und werden von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert.
Solche Spiele können Erwachsene kaufen, sie dürfen aber nicht beworben werden.
- Spiele mit Gewaltdarstellungen, die die Entwicklung junger Menschen beeinträchtigen können,
werden von der USK nur für Erwachsene („keine Jugendfreigabe“) freigegeben. Die Spiele finden
Sie im Handel – erkennbar am roten USK-Kennzeichen!
(Quelle: Text mit freundlicher Genehmigung der AJS-NRW - http://www.ajs.nrw.de/) [Mehr]
![]() | Mein Kind spielt zu viel am Computer. Liegt hier schon eine Sucht vor? |
Grundsätzlich gilt: Kinder brauchen Grenzen. Reden Sie mit Ihrem Kind. Legen Sie notfalls einseitig
die Regeln fest. Am besten gelingt es suchtartigem Verhalten entgegenzuwirken, wenn die
Eltern ein attraktives Alternativangebot machen, bei dem sie gemeinsam etwas Interessantes unternehmen.
- Bedenken Sie aber auch: Nicht jede intensive Beschäftigung mit Spielen ist ein Hinweis auf Sucht.
Erst die Regelmäßigkeit solchen Verhaltens ist bedenklich.
- Wenn Sie unsicher sind, wenden Sie sich an eine geeignete Beratungsstelle. Die Jugendschutz-
Hotline der AJS in Köln (0221 – 92 13 92 33) hilft Ihnen gerne weiter.
(Quelle: Mit freundlicher Genehmigung der AJS-NRW - http://www.ajs.nrw.de/)
In jedem Bundesland gibt es eine Ansprechstelle. Auch ich helfe Ihnen gerne weiter.
Schreiben Sie mir eine Mail gjoerns ( AT ) t-online.de unter Angabe Ihrer vollständigen Adresse und Telefonnummer. Diese Angaben sind leider notwendig, um Missbrauch vorzubeugen! Das AT ersetzen sie durch @ in den runden Klammer und dann alles ohne Leerzeichen. [Mehr]
![]() | Was mache ich, wenn ich indizierte Spiele finde? |
Einen allgemeinverbindlicher Rat:
Prüfen Sie zumindest, woher diese Spiele stammen und unterbinden Sie, dass weitere indizierte Spiele zu Ihren Kindern gelangen. Ggf. stellen Sie Strafantrag.
Sprechen Sie mit ihren Kindern über diese Spiele. Konsequenter Weise sollte hier ein Verbot erfolgen und das Spiel aus dem Kinderzimmer verschwinden. Haben Sie die Befürchtung, dass die indizierten Spiele bei anderen Kindern im Kinderzimmer gespielt werden würden, sprechen Sie mit deren Eltern und stellen Ihren Standpunkt dar. Zumindest sollten diese Eltern Ihr Verbot respektieren.
Rat finden Sie auch bei der Bundesprüfstelle! [Mehr]
![]() | Nach oder während der Computerspiele ist mein Kinder aggressiv. Was soll ich machen? |
Nicht immer liegt es an den aggressiven Inhalten, wenn ein Kind aggressiv reagiert. Viele Spiele haben eine starke Faszinationskraft und erfordern ein hohes Maß an Aufmerksamkeit. Wer abgelenkt wird, kann innerhalb von Sekundenbruchteilen das Spiel verloren haben. Insofern sollte man bei der Spielzeitregelung auch einmal großzügig sein, selbst wenn das Abendessen ggf. kalt werden sollte. Spielzeitüberziehungen werden lt. Regel am nächsten Tag abgezogen.
Einige aktuelle deutsche Studien deuten an, dass Kinder kurzzeitig nach den Spielen die Erregungs- und Anspannungsphase noch nicht ablegen können. Geben Sie diesem Kind ruhig noch fünf Minuten Zeit sich von der Aufgabenstellung des Spiels zu entfernen. Oft wird sich dann auch wieder die Aufmerksamkeit auf die Familie ganz allein einstellen.
Nie sollten Sie vergessen, dass Kinder sich auch den allgemeinen Umgangston in der Familie und des Freundeskreises aneignen. Sie sollten nicht vergessen, dass Sie hier eine Verhaltensweise mit prägen. Als Kinder- und Jugendtherapeut konnte ich mir innerhalb kürzester Zeit ein Bild von der familiären Situation machen. [Mehr]
![]() | Wieviel Stunden am Tag darf mein Kind virtuelle Games spielen? |
Vorweg:
Sie kennen Ihr Kind am besten und sollten immer wissen, welche Spiele und wie lange Ihr Kind spielen sollte. Vertrauen Sie auf Ihr Gefühl und besprechen Sie die virtuelen Spielzeiten mit dem Kind bzw. den Kindern. Stellen Sie gemeinsame Regeln auf. Die Anzahl der "Minuten" sollte je nach Lebensalter gestaffelt sein. Gutschriften pro Tag sind nicht übertragbar!
Tipps für Vereinabrungen, Regeln:
Grundschulkinder max. ca. 20 Minuten, dann lässt sowieso häufig die Aufmerksamkeit nach. Bis 12 Jahre max. ca. 40 Minuten. Kinder möglichst nie alleine spielen lassen. Das Gleiche gilt für die Internetnutzung. Die Nutzungszeiten werden nicht aufaddiert!
Elektronische Games werden nur gemeinsam gekauft. Die Alterskennzeichen finden Beachtung. Geschenke von Brüdern, Onkels oder Großeltern sollten diese Regelungen beachten.
Weitere Infos unter http://www.ajs.nrw.de/presse/veroef.html Broschüre "Computerspiele - Fragen und Antworten" [Mehr]
![]() | Welche Spiele sind für mein Kind geeignet? |
Empfehlung der AJS-NRW
Gibt es eine „Hit-Liste“?
Die Alterskennzeichen sind kein Hinweis auf die pädagogische Eignung eine Spiels.
Zur pädagogischen Beurteilung eines Spiels können Sie auf folgende Internetseiten schauen:
-www.spieleratgeber-nrw.de (Hier können Sie nach einem einzelnen Spiel suchen oder bestimmte
Arten von Spielen auswählen. Infos zu rund 200 Spielen.)
-www.internet-abc.de (Hier finden Sie auf der Elternseite unter dem Menüpunkt „Rund ums Netz“
Spieletipps. Dort können Sie nach Alter, Titel oder Genre Informationen abrufen. Infos zu rund
340 Spielen.)
-www.feibel.de (Hier finden Sie Empfehlungen zu Kinder-und Lernsoftware.)
-Broschüre „Spiel-und Lernsoftware pädagogisch beurteilt. Band 16“ (Ab dem 4.12.2006 kosten-
los erhältlich beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend –
www.bmfsfj.de. Sie können die Broschüre bestellen, auf der Homepage anschauen oder als pdf-
Dokument herunterladen.)
(Quelle: Text mit freundlicher Genehmigung von AJS-NRW, siehe Link unter >mehr< [Mehr]





