Urteil zur Aufsichtspflicht
Urteil zur Aufsichtspflicht
Eltern haften nicht immer für ihre Kinder. Die Eltern einer Fünfjährigen, deren Fahrrad auf ein Auto gefallen war und es zerkratzt hatte, müssen nicht für den Schaden zahlen. Dies hat das Amtsgericht München klargestellt.
(AZ: 122 C 8128/10)
Das Fahrrad des Mädchens war vor einem Kindergarten umgestürzt und auf den vorbeifahrenden Wagen gefallen. Der Eigentümer klagte gegen die Eltern des Mädchens. Eine Aufsichtspflicht könne nicht bedeuten, dass die Eltern permanent den Lenker des Kinderfahrrades festhalten, erklärten indes die Richter.
(Quelle: ARD-Text)




