Urteil zum BAföG-Schuldenerlass

Urteil zum BAföG-Schuldenerlass


Die gesetzlichen Vorschriften zum Erlass von BAföG-Schulden sind verfassungswidrig. Sie verletzen den Gleichheitsgrundsatz und dürfen nicht mehr angewendet werden, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem veröffentlichten Beschluss.
Ehemalige Studenten, die einen noch nicht bestandskräftigen Bescheid über ihre BAföG-Schulden erhalten haben, können jetzt auf einen Teil-Schuldenerlass hoffen (AZ: 1 BvR 2035/07).



(Quelle: ARD-Text)