Hartz IV und Geldgeschenk vereinbar

Hartz IV und Geldgeschenk vereinbar

Fast fünf Jahre haben die Kinder einer Hartz-IV-Empfängerin vor Gericht darum gekämpft, Geldgeschenke ihrer Großmutter behalten zu dürfen. Erst nach der Verhandlung in höchster Instanz vor dem Bundessozialgericht in Kassel steht fest: Die drei jungen Menschen müssen die insgesamt 570 Euro, die ihnen ihre Oma zum Geburtstag und zu Weihnachten überwiesen hatte, nicht ans Jobcenter abgeben. (AZ: B 14 AS 74/10 R)

Die Behörde hob die Rückforderungsbescheide noch in der Verhandlung auf, nachdem das Gericht auf formale Fehler hingewiesen hatte.

(Quelle: ARD-Text)