GdP - Zeugnis für Kinderbetreuer
GdP - Zeugnis für Kinderbetreuer
Nach den jüngsten Missbrauchsfällen bei einer Berliner Parkeisenbahn pocht die Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf eine strikte Kontrolle von Kinderbetreuern. Die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses solle für alle Personen, die Minderjährige beruflich oder ehrenamtlich betreuen, verpflichtend sein, sagte der GdP-Bundesvorsitzende Bernhard Witthaut.
Das geplante Bundeskinderschutzgesetz sei unzureichend. Darin werden alle Beschäftigten der Kinder- und Jugendhilfe verpflichtet, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.
(Quelle: ARD-Text)




